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Organisationsmängel im KMU-Bereich und Risiken für Verwaltungsräte
Ein Organisationsmangel liegt vor, wenn einer Gesellschaft ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ fehlt oder dieses nicht ordnungsgemäss zusammengesetzt ist. Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Organen einer Aktiengesellschaft – sinngemäss auch auf andere Gesellschaftsformen anwendbar – gehören die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.