Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen in der SchweizZurück
Wenn Sie eine der oben gestellten Fragen mit Ja beantworten oder wenn Sie sich nicht sicher sind, dann sollten Sie sich bei uns melden, wir können die Eintragungspflicht prüfen. Die Bestellung eines Fiskalvertreters in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Selbstverständlich unterstützen wir Sie nebst der geforderten Stellvertretung ebenso in allen Bereichen des nationalen Steuer- und Handelsrechts sowie bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Ihr Experte für Fiskalvertretung
Roger Schönenberger Partner, dipl. Treuhandexperte scho@schoebe.ch |
T 031 950 88 99
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