• Treuhand

Treuhand aktuell – Neuerungen 2020

Das neue Jahr bringt im Treuhandwesen einige Veränderungen mit sich. Stellen auch Sie sich die Frage, welche davon Ihr Unternehmen betreffen und welche Konsequenzen diese mit sich bringen? Folgend richten wir unser Augenmerk daher auf vier wichtige Themen.

Treuhand aktuell - Neuerungen 2020

Steuerreform und AHV Finanzierung (STAF)

Die Reform der Unternehmenssteuer und der Zusatzfinanzierung der AHV (STAF) tritt per 1. Januar 2020 in Kraft. Dadurch entsteht bei einigen Unternehmen Optimierungspotential oder sogar dringender Handlungsbedarf.

Grundsätzlich betrifft die STAF bezogen auf die steuerlichen Auswirkungen überwiegend international tätige Unternehmen und Konzerne, sogenannte Statusgesellschaften. Die bisher geltenden Steuerprivilegien werden abgeschafft und es sollen alle Unternehmen – Grosskonzerne und KMU – grundsätzlich gleich besteuert werden. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die AHV im Rahmen der Zusatzfinanzierung werden im folgenden Abschnitt «Anpassungen bei den AHV Beiträgen» erläutert.

Dennoch gibt es auch im KMU Umfeld einiges zu beachten. Die steuerlichen Aspekte beinhalten einerseits die Auswirkungen für die Unternehmen und andererseits für die Beteiligungsinhaber, welche eine Beteiligung im Privatvermögen halten. Dabei gilt es vorab zu prüfen, welche Tätigkeit eine bestehende Holding ausübt und ob ein bestehendes Holdingprivileg abgeschafft wird. Soweit die einzige Tätigkeit darin besteht, dass die Holdinggesellschaft qualifizierte Beteiligung hält und verwaltet, ist grundsätzlich nichts zu unternehmen, da auch beim Wegfall des steuerlich privilegierten Holdingstatus, die Holdinggesellschaften inskünftig den Beteiligungsabzug geltend machen können und so auch in Zukunft grundsätzlich keine Steuerfolgen zu erwarten sind. Andernfalls werden Anpassungen notwendig, um die bisherigen Steuervorteile zu kompensieren. Die dazu notwendigen Schritte können je nach Kanton bis und mit Einreichung der Steuererklärung 2019 im 2020 vorgenommen werden.

Für die Inhaber von Beteiligungspapieren einer Holding, soweit diese im Privatvermögen gehalten werden, können die Auswirkungen der Steuerreform je nach Kanton erheblich sein und zu einer Steuererhöhung führen. Deshalb sind Entscheide, wie zum Beispiel eine Ausschüttung einer ausserordentlichen Dividende, vor Ende 2019 zu fällen. Zumindest im Kanton Bern kann nach heutigem Wissensstand davon ausgegangen werden, dass die geplante Umsetzung in Bezug auf die privilegierte Dividendenbesteuerung vernachlässigbar ist. Dennoch empfehlen wir unbedingt, Ihre Ausschüttungsstrategien (Dividende vs. Lohn) im Hinblick auf die bevorstehenden und noch kommenden Steueranpassungen zu überdenken und allenfalls anzupassen.

Wir werden für Sie auf jeden Fall die weiteren Entwicklungen beobachten und Sie dürfen gerne auf uns zu kommen, damit wir Sie kompetent und optimal beraten können.

Anpassung bei den AHV Beiträgen

Per 1. Januar 2020 wird der AHV Lohnbeitrag von bisher 8.4% auf 8.7% erhöht. Somit steigt der AHV/IV/EO Beitragssatz von 10.25% auf neu 10.55%. Den Beitrag an die 1. Säule teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin zur Hälfte.

Übersicht: Beiträge und Leistungen im Jahr 2020

Wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung zu uns ausgelagert haben, brauchen Sie nichts zu tun. Die Umstellung wird automatisch in unserem System angepasst. Sollten Sie die Löhne selber verarbeiten, dann nehmen Sie die entsprechenden Anpassungen vor oder kontaktieren Sie uns; wir sind Ihnen gerne behilflich. Bitte beachten Sie zudem wie immer, die neuen Versicherungsprämien und Beitragssätze bei Ihrer Versicherung zu verlangen. Diese können jeweils per Anfang Jahr ändern. Wir empfehlen Ihnen generell, die Lohnbuchhaltung per ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren) zu verarbeiten.

Die Digitalisierung beim Bund schreitet voran (MWST)

Die bei der Mehrwertsteuer registrierten Unternehmen können bereits heute ihre Abrechnungen und Deklarationen online einreichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat dazu das Online Portal «ESTV Suisse Tax» lanciert. Die Unternehmen werden nun Schritt für Schritt zur Umrüstung aufgefordert. Ab 1. Januar 2020 werden voraussichtlich die Abrechnungen in Papierform nur noch auf Verlangen versandt.

Wir führen aktuell einen grossen Teil unserer Arbeiten im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer bereits elektronisch aus. Im 1. Quartal 2020 werden wir jene Mandaten kontaktieren, die noch nicht über das Portal der ESTV abrechnen. Gemeinsam klären wir die Berechtigungsvergabe und die damit verbundenen Sicherheitsaspekte.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die EU Datenschutz-Grundverordnung ist seit Mai 2018 in Kraft. Auch die Schweiz ist dabei, ihr Datenschutzrecht zu überarbeiten, um es einerseits an die technologische Entwicklung anzupassen und andererseits Konformität mit der EU-Gesetzgebung sicherzustellen. Dadurch wird der Marktzugang für Schweizer Unternehmen weiterhin gewährleistet. Es ist keine Frage «ob», sondern nur «wann» alle Unternehmen Anpassungen vornehmen müssen. Im Moment sieht es so aus, als dass nur wenig «Swiss Finish» dazukommt und die EU Vorgaben übernommen werden. Wichtig dabei scheint uns die Datensicherheit und da kann bereits heute vorgespurt werden.

Ein guter Ansatz zur Einhaltung der Datensicherheit von Geschäftsdaten besteht aus einem Mix von organisatorischen und technischen Massnahmen. Entsprechend haben wir in einem ersten Schritt eine sogenannte Datenklassifizierung durchgeführt. Dieses Vorgehen erlaubt uns die unterschiedlichen Dokumententypen in die Stufen «öffentlich», «intern», «vertraulich» und «besonders schützenswert» zu unterteilen. Ab dem 1. Januar 2020 versenden wir schützenswerte Dateianhänge per E-Mail nur noch als Link. Ein einfaches Outlook Add-In lädt die Dateien auf unsere Schweizer Server hoch und wandelt diese in einen sicheren Link um. Optional lässt sich dieser Link mit einem Kennwort schützen, welches der Empfänger vor dem Öffnen eingibt. Dies stellt eine einfache Lösung dar, um künftig mit Geschäftspartnern sicher Dokumente auszutauschen.

Gerne zeigen wir Ihnen, wie auch Sie mit einfachen und wirksamen Mitteln Ihre Datensicherheit erhöhen können.

Unverbindlicher Rückruf

Haben Sie noch Fragen? Gerne beraten wir Sie in Ihren Belangen und finden gemeinsam die passende Lösung.

Ihre AnsprechpersonRoger Schönenberger

Roger Schönenberger
Geschäftsführender Partner
scho@schoebe.ch
Tel 031 950 88 99