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Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse ab 1. Juli 2020

Was ist ein fairer Lohn? Im Durchschnitt verdienen Frauen auch im Jahr 2020 noch 18% weniger als Männer. Am 1. Juli 2020 tritt nun das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Wir zeigen Ihnen im Artikel auf, was das für Sie als Arbeitgeberin bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Frauen verdienen im Jahr 2020 durchschnittlich 18% weniger
  • Ab 1. Juli 2020 tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft
  • Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen

Was ist ein fairer Lohn?

Einerseits soll ein fairer Lohn auf die Tätigkeit zugeschnitten sein, die Komplexität der Aufgaben und die damit verbundene Verantwortung wiederspiegeln, aber auch die körperliche Belastung berücksichtigen. Andererseits sollen individuelle Merkmale der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers wie Ausbildung, Berufserfahrung oder Leistungsbereitschaft honoriert werden. Für die Höhe des Lohns soll es keine Rolle spielen, ob die Stelle von einer Frau oder einem Mann besetzt wird; gleicher Lohn für gleiche Arbeit, mit Berücksichtigung individueller Faktoren.

Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse ab 1. Juli 2020

Lohngleichheit und Arbeitgeberattraktivität stärken

Berücksichtigt man strukturelle Unterschiede – Frauen arbeiten beispielsweise öfter in Tieflohnbranchen – und rechnet man objektive Faktoren wie berufliche Stellung, Ausbildung und Dienstjahre heraus, verbleibt immer noch eine unerklärte Lohndifferenz von etwa 7%, die auf Lohndiskriminierung hindeutet. Heute wird kaum ein Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen in der gleichen Funktion bewusst und absichtlich weniger zahlen als den Mitarbeitern. Aber es gibt viele verborgene Faktoren, die auch in modernen, fairen Unternehmen Lohngleichheit behindern können.

Revidiertes Gleichstellungsgesetz ab 1. Juli 2020

Alle Arbeitgeber, die per Stichtag 1. Januar 2020 gesamthaft 100 oder mehr Mitarbeitende – inklusive Praktikanten, Mitarbeitende im Stundenlohn und Aushilfen, aber ohne Lernende – beschäftigen, müssen eine Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode durchführen. Der Bund empfiehlt, die Analyse mit dem kostenlosen, vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro entwickelten Standard-Tool logib durchzuführen. Sie können auch den gesamten Prozess zu uns auslagern oder wir unterstützen Sie bei der komplexen Datenaufbereitung.

Die Lohngleichheitsanalyse unterliegt einer externen Prüfung

Alternativ zur Analyse können wir als unabhängige und akkreditierte Stelle bestätigen, dass die Lohngleichheitsanalyse korrekt durchgeführt wurde. Grundsätzlich dürfen Gleichstellungsbüros und Arbeitnehmerorganisationen sowie zugelassene Revisoren oder Revisionsexperten mit einer Zusatzausbildung die Überprüfung ausführen. Der Prüfbericht testiert, dass die Lohngleichheitsanalyse im vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt wurde (bis zum 30. Juni 2021), nach einer wissenschaftlichen Methode erfolgte (in der Regel mit logib) und die Daten und Lohnbestandteile aller Mitarbeitenden vollständig und korrekt erfasst wurden.

Falls Sie den Schwellenwert von 100 oder mehr Personen in Ihrem Unternehmen bereits dieses Jahr erreichen, haben Sie bis 30. Juni 2021 Zeit, um die Analyse durchzuführen oder diese in Auftrag zu geben. Wir empfehlen grundsätzlich, die Analyse mit dem Referenzmonat Juli oder August durchzuführen, um zu überprüfen, ob alle Anforderungen bereits heute erfüllt wären. Der wichtigste Schritt dafür ist eine sorgfältige Erhebung der Lohn- und Personaldaten aller Mitarbeitenden und eine Aktualisierung der Stellenprofile. Sollte diese erste Analyse ergeben, dass unerklärbare Lohnunterschiede bestehen, haben Sie genügend Zeit und die richtigen Daten, um Ihr Lohnsystem auf versteckte diskriminierende Faktoren zu überprüfen und zielgerichtete Lohnanpassungen vorzunehmen.

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Quellen:
https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/grundlagen/zahlen-und-fakten.html

Haben Sie Fragen zur Lohngleichheitsanalyse?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung, Durchführung oder Prüfung der Lohngleichheitsanalyse und stehen Ihnen bei Fragen unverbindlich zur Verfügung.

Ihre AnsprechpersonAlexandra Heugenhauser

Alexandra Heugenhauser
Betriebsökonomin FH
Zugelassene Revisorin RAB
heua@schoebe.ch
Tel 031 950 88 76