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MWST-Umstellung 2024

Seit der Zustimmung zur AHV-Reform im September 2022 ist klar: Ab dem Jahr 2024 werden die Mehrwertsteuersätze angehoben. Ab dem 1. Januar 2024 treten die nachfolgenden neuen Mehrwertsteuersätze in Kraft:

Aktuell bis 31. Dezember 2023 Neu ab 1. Januar 2024
Standardsteuersatz 7.7% 8.1%
Reduzierter Steuersatz 2.5% 2.6%
Sondersatz für Beherbergung 3.7% 3.8%

Tabelle: MWST Sätze 2024

Leistungen vor und nach dem 1. Januar 2024
Vor dem 1. Januar 2024 müssen erbrachte Leistungen mit den bisherigen Steuersätzen abgerechnet werden, während Leistungen nach dem 31. Dezember 2023 den neuen, höheren Steuersätzen unterliegen. Es wird empfohlen, frühzeitig Anpassungen in der Finanzbuchhaltungssoftware vorzunehmen, um rechtzeitig auf die Änderungen vorbereitet zu sein.

Periodenübergreifende Leistungen: Welcher Steuersatz gilt?
Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 erbracht werden, unterliegen den bisherigen Steuersätzen, während solche nach dem 31. Dezember 2023 den neuen, höheren Steuersätzen unterliegen. Die Mehrwertsteuerschuld entsteht zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, unabhängig vom Rechnungsdatum oder Zahlungseingang. Daher ist es von zentraler Bedeutung, den Zeitpunkt der Leistungserbringung zu berücksichtigen, um den entsprechenden Steuersatz korrekt anzuwenden. Dies gilt insbesondere in Branchen mit jährlichen Laufzeiten und periodenübergreifenden Verträgen wie Wartungs- und Serviceverträgen, Telekommunikationsverträgen, Abonnements und ähnlichen Vereinbarungen, wo eine präzise Abgrenzung und Aufteilung des Entgelts entscheidend ist.

Saldo- und Pauschalsteuersätze:
Als Folge der Erhöhung der MWST-Sätze wurden ebenfalls die Saldo- und die Pauschalsteuersätze angepasst:

Aktuell bis 31. Dezember 2023 Neu ab 1. Januar 2024
0.1% 0.1%
0.6% 0.6%
1.2% 1.3%
2.0% 2.1%
2.8% 3.0%
3.5% 3.7%
4.3% 4.5%
5.1% 5.3%
5.9% 6.2%
6.5% 6.8%

Saldo- und Pauschalsteuersätze 2024

Bitte beachten Sie, dass die neuen Saldo- und Pauschalsteuersätze entsprechend zu berücksichtigen sind.

Ferner führt die MWST-Umstellung in den meisten Fällen dazu, dass Anpassungen in der Buchhaltungssoftware erforderlich sind. Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie.

Ihre AnsprechpersonRoger Schönenberger

Roger Schönenberger
Geschäftsführender Partner
Dipl. Treuhandexperte
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Tel 031 950 88 99