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Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzen?

Auch wenn die Wohnung vermietet und vom Mieter bewohnt wird, möchten einige Vermieter dennoch einen Wohnungsschlüssel behalten. Doch ist dies rechtlich zulässig? Und unter welchen Umständen darf der Vermieter die Wohnung betreten?


In zahlreichen Mietverhältnissen stellt sich genau diese Frage. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit den Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern in Bezug auf Wohnungsschlüssel auseinandersetzen.

Rechte des Vermieters
Vermieter haben in der Regel das Recht, die Mietwohnung zu betreten, um Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Allerdings müssen solche Arbeiten angemessen angekündigt werden und die Privatsphäre des Mieters darf nicht unangemessen beeinträchtigt werden. In Notfällen, wie z. B. einem Wasserschaden oder einem Brand, dürfen Vermieter die Wohnung betreten, um Massnahmen zum Schutz von Leben oder Eigentum zu ergreifen. Auch kann der Vermieter die Wohnung besichtigen, wenn der Mieter auszieht oder wenn der Mietvertrag endet, um den Zustand der Immobilie zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Schäden vorliegen.

Wann liegt Hausfriedensbruch vor?
Gemäss Strafgesetzbuch (Art. 186 StGB) begeht jemand Hausfriedensbruch, wenn er gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung eindringt. Das Hausrecht liegt beim Mieter, daher darf der Vermieter die Wohnung nicht ohne Erlaubnis betreten. Der Vermieter darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters über einen Wohnungsschlüssel oder sogar einen Passepartout verfügen – dies wird idealerweise schriftlich festgehalten. Sollte der Vermieter ohne Wissen des Mieters in Besitz eines Schlüssels sein und die Wohnung unbewilligt betreten, macht er sich strafbar.

Um Missverständnisse zu vermeiden und im Ernstfall rechtliche Konsequenzen zu verhindern, ist es also ratsam, jegliche Einwilligungen schriftlich festzuhalten. So können Mieter ihre Rechte schützen und Vermieter klare Richtlinien erhalten.

Für alle Fragen rund um das Thema Mietrecht sind wir für Sie da – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Jan Schönenberger
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