• Treuhand

Fokus Kostenrechnung: Zahlen sprechen für sich

Wie weiss ein Unternehmen, ob seine individuell angebotenen Leistungen gewinnbringend oder zumindest kostendeckend vertrieben werden? Während sich der Preis einer Leistung grundsätzlich durch den Markt bestimmt, bestimmen sich die Selbstkosten der Leistung durch die Ressourcenpreise und dem betriebsinternen Wertschöpfungsprozess. Aber wie können die Selbstkosten einer Leistung bestimmt werden? Welche Informationen sind notwendig und wie werden sie bereitgestellt?

In jedem Betrieb wird eine Vielfalt von Zahlen erhoben und «die Zahlen sprechen für sich». Nur stimmt das auch? Welche Zahlen sind wichtig und relevant? Informationen sind die Grundlage eines Führungssystems und damit Voraussetzung für Führung. Daher sind die Ausgestaltung und der Betrieb eines Informationssystems eine wesentliche, führungsunterstützende Aufgabe. Im Rahmen der Informationsfunktion haben Controller die Aufgabe, den Informationsbedarf zu ermitteln, Informationen zu beschaffen, aufzubereiten und an den Entscheidungsträger weiterzuleiten.

Auch Pflege- und Betreuungsinstitutionen die von Dritten finanziert werden, müssen nicht nur gegenüber den Geldgebern (Bund, Kanton, Gemeinde, Versicherer) Rechenschaft über ihre Kosten abgeben, sie müssen auch regelmässig intern gegenüber dem Verwaltungs- oder Stiftungsrat bekannt geben, ob die Leistungen oder Produkte zum vorgegebenen Preis und in der vertraglich vereinbarten Menge zumindest kostendeckend verkauft werden.

Die Zahlen sprechen für sich

Das Controlling hilft dem Management aufgrund der gelieferten Informationen Entscheidungen zu fällen und Massnahmen umzusetzen. Es übernimmt dabei keine Führungsaufgabe, sondern sorgt dafür, dass das Management oder die Institutionsleitung rechtzeitig und angemessen innovative Führungsentscheide fällt. Mit einer guten Finanzbuchhaltung (FIBU) erhalten Sie Antwort auf die Frage, welche Kosten anfallen, nicht aber wo bzw. an welcher Stelle sie entstehen und für welche Leistungen sie verursacht werden. Dieses Wissen ist jedoch unabdingbar, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung in den Abteilungen zu kontrollieren und um die Selbstkosten der Leistungen zu ermitteln und damit zu zeigen, ob auf einem bestimmten Produkt Gewinn resp. Verlust erzielt wird. Alle diese Informationen können einer Kostenrechnung (KORE) entnommen werden. Mit diesen Daten kann u.a. adäquat auf die neuste Bestimmung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion im Bereich Behinderte zum Thema «Umgang mit Überdeckungen» reagiert werden. Für Alters- und Pflegeheime bietet die Kostenrechnung mit wenig Aufwand ein Instrument, um die Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu kontrollieren und einzuhalten.

Die Kostenrechnung ist ein Hilfsmittel zur Steuerung der Institution und freilich keine exakte Wissenschaft. Bei der Erstellung einer Kostenrechnung ist darauf zu achten, dass nicht zu viel Zeit in unnötige Informationsbeschaffung gesteckt wird. So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Um eine nützliche Kostenrechnung zu erstellen, müssen Kostenarten, Kostenstellen sowie dazugehörige Umlageschlüssel und Kostenträger (Leistungen) definiert werden. So können Anspruchsgruppen, z.B. das ALBA und später mit der Subjektfinanzierung, Menschen mit Beeinträchtigung, in Ihrer Institution Leistungen zu einem bestimmten Preis einkaufen, der unter anderem auf den in der Kostenrechnung ermittelten Selbstkosten basiert.

Ihre Ansprechpartner

Roger Schönenberger
Roger Schönenberger
Partner, dipl. Treuhandexperte
scho@schoebe.ch
Adriano Toma
Dr. iur. Rechtsanwalt
toma@schoebe.ch

Schönenberger Die Treuhänder AG
Belpstrasse 4
CH-3074 Muri b. Bern
Tel 031 950 88 88
www.schoebe.ch