Erhöhung des Privatanteils für Geschäftsfahrzeuge
Der für die private Nutzung (private Fahrten ohne Arbeitsweg) eines Geschäftswagens festgelegte Anteil von bisher 0.8% pro Monat wurde per 1. Januar 2022 auf 0.9% bzw. 10.8% pro Jahr erhöht. Diese pauschale Regelung ist etabliert und gilt übergreifend für Steuern und Sozialversicherungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab 1. Januar 2022 wird der jährliche Anteil für Geschäftsfahrzeuge von 9.6% auf 10.8% erhöht.
- Die komplizierte Aufrechnung (Fahrkostenbeschränkung, FABI-Vorlage) für einen langen Arbeitsweg wurde abgeschafft.
Die FABI-Vorlage (Pendlerabzug) ab 2016 hat in der Praxis für Verwirrung gesorgt und die Deklaration auf dem Lohnausweis sowie das Ausfüllen der privaten Steuererklärung erschwert. Die Aufrechnung bei Arbeitnehmer:innen mit einem weiteren Arbeitsweg hat zu einer steuerlichen Zusatzbelastung geführt. Diesem administrativen Mehraufwand wurde nun Rechnung getragen und mit der moderaten Erhöhung steuerlich kompensiert.
Die Erhöhung kann Auswirkungen auf verschiedene Bereiche haben. Lohnausweise, Arbeitsverträge, Reglemente, Berechnungsvorlagen sowie die Parametrisierung von Software, um nur einige zu nennen. Nach wie vor kann der Privatanteil effektiv mittels Fahrtenbuch aufgezeichnet werden. Dabei ist für jeden Kilometer zu bestimmen, ob die Fahrt privat oder geschäftlich erfolgte. Dem gegenüber ist die pauschale Ermittlung eine Erleichterung und einfach zu berechnen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:
Fahrzeugpreis exkl. MWST CHF 50’000
Privatanteil 10.8% CHF 5’400
Der errechnete Betrag gilt als Naturallohn und ist steuer- und AHV-pflichtig. Zudem ist der Privatanteil mit der MWST abzurechnen, wobei der ausgewiesene Betrag inkl. MWST (aktuell 7.7%) gilt und demnach CHF 386.05 als Umsatzsteuer (juristische Person) abzurechnen sind.
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