• Treuhand

Die QR-Rechnung ab Juni 2020

Ab dem 30.06.2020 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer bereit sein, QR-Rechnungen zu verarbeiten. Die roten, respektive orangen Einzahlungsscheine (ES beziehungsweise ESR) werden abgelöst. Die Harmonisierung und Digitalisierung einer umfassenden Transformation des Schweizer Zahlungsverkehrs schreitet zügig voran.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Schweiz führt schrittweise ab 30.6.2020 die QR-Rechnung ein
  • Die QR-Rechnung ersetzt die bisherigen Einzahlungsscheine
  • Ab 30.06.2020 müssen Sie technisch in der Lage sein QR-Rechnungen zu bezahlen
  • Auch nach dem 30.06.2020 können Sie weiterhin die alten Einzahlungsscheine drucken
  • Unsere Software DIAS unterstützt die QR-Rechnung ab dem 06.06.2020

Das bedeutet die Umstellung für Sie

als Rechnungsempfänger
Ab 30.06.2020 müssen Sie QR-Rechnungen bezahlen können. Jeder Rechnungssteller ist jedoch verpflichtet, sämtliche für die Erfassung relevanten Rechnungsinformationen wie Betrag, Empfängerkonto, Referenznummer usw. als Klartext aufzuführen (siehe Grafik unten). Dadurch lassen sich die neuen QR-Rechnungen auch ohne Lesegerät durch Abtippen erfassen.

als Rechnungssteller
Ab 30.06.2020 können Sie QR-Rechnungen ausstellen, obligatorisch ist das jedoch noch nicht. Sie dürfen vorläufig nach wie vor die alten Einzahlungsscheine drucken, respektive verwenden. Es gibt eine Übergangsfrist, deren Endtermin aktuell noch nicht festgelegt ist. Bei der Umstellung gilt es eine Reihe von Gestaltungsvorgaben für den Zahlteil und Empfangsschein zu beachten. So muss die QR-Rechnung etwa auf weissem Papier gedruckt oder obligatorische Perforationen zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils eingehalten werden. Weitere Informationen zu den technischen und fachlichen Spezifikationen finden Sie hier.

Wie sieht die neue QR-Rechnung aus?

Die Grafik illustriert eine QR-Rechnung mit dem Empfangsschein links und dem Zahlteil rechts.

Muster einer QR-Rechnung

Grafik: QR-Rechnung als Muster (Quelle: Schönenberger)

Was sind die Vorteile der QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung bietet eine grosse Flexibilität im Hinblick auf die Verwendung verschiedener Zahlverfahren und Kanäle, wie beispielsweise E-Banking, Mobile-Banking oder Schalter. Dank der QR-Rechnung und ihren digitalen Möglichkeiten wird das Zahlen rundum einfacher.

Belegleser PayEye – Das Auge zum Bezahlen

Ist das Volumen Ihrer eingehenden Rechnungen hoch? Dann sollten Sie einen Blick auf den neuen QR Belegleser PayEye werfen. Der neue Scanner unterstützt Sie bei der schnellen und sicheren Verarbeitung von QR-Rechnungen und macht das mühsame und fehleranfällige Abtippen überflüssig. Aktuell eingesetzte Lesegeräte wie z.B. der PayPen, können den neuen QR-Code nicht erkennen. Nebstdem entwickeln die Banken Ihre E-Banking Apps weiter, so dass sich die QR-Codes der neuen Rechnungen direkt per Smartphone einscannen lassen. Soll allerdings die Verarbeitung der Zahlungen über eine Buchhaltungssoftware abgewickelt werden, so gilt es die Rechnungen manuell oder mit einem Lesegerät, wie beispielsweise dem PayEye oder QR GiroMat von Crealogix, in der verwendeten Software zu erfassen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Anbieters Crealogix. Möchten Sie das PayEye vor dem Kauf ausprobieren? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns für einen Termin. Gerne zeigen wir Ihnen diesen Swiss QR-Code Reader unverbindlich.

QR-Reader PayEye zum Einlesen von QR-Rechnungen

Grafik: QR-Reader PayEye zum Einlesen von QR-Rechnungen (Quelle: Crealogix)

Wenn Sie DIAS in Ihrem Unternehmen einsetzen

Ab dem 6. Juni 2020, 12.00 Uhr steht die aktuellste DIAS Version 5.0 bereit. Durch dieses sogenannte Release 5.0, werden die QR-Rechnungen ohne weitere Module bzw. Lizenzen unterstützt.

Haben Sie Fragen zur QR-Rechnung?

Ihre AnsprechpersonGrafik: Samuel Simeon

Samuel Simeon
Dipl. Wirtschaftsinformatiker HF
sims@schoebe.ch
Tel 031 950 88 82