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Coronavirus – Übersicht der wirtschaftlichen Massnahmen

Der Bundesrat hat wesentliche Schritte ergriffen um die Wirtschaft zu stützen. Wir haben für Sie nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Massnahmen zusammengestellt.

Grafik Coronavirus - Übersicht der wirtschaftlichen Massnahmen

COVID-Überbrückungskredite

Im Umfang von 10% des Jahresumsatzes bis max. CHF 500’000 werden Kredite innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%. Der Zinssatz kann entgegen einigen Behauptungen jährlich angepasst werden. Grundsätzlich ist eine Amortisation innerhalb von 5 Jahren vorgesehen, in den meisten Fällen ab Q2/2021. Die Bankinstitute gehen unterschiedlich damit um. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Kredite innerhalb von 24 Stunden bis max. 3 Tagen ausbezahlt werden. Es gilt zu beachten, dass der Antrag nur für wirtschaftlich betroffene Unternehmen in Anspruch genommen werden und zu einer Überschuldung führen kann.

Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Die Kurzarbeitsentschädigung ist von vielen Firmen für die Angestellten in Anspruch genommen worden. Dennoch sind einige Fragen nicht geklärt und die zuständigen Ämter sind überlastet. Die Anmeldung an sich gestaltet sich unproblematisch, obschon das Prozedere laufend angepasst wird. Der Prozess der effektiven Abrechnungen und damit verbunden die Auszahlung nach Ablauf einer Kurzarbeitsperiode sowie die entsprechenden Nachweise sind nicht abschliessend geklärt. Der Monat März muss zuerst einmal komplett abgewickelt werden, um offene Fragen zu klären. Weiter bleibt spannend, wie die Entschädigung nach einer Auflösung des Lockdowns aussehen wird, sollten die Aufträge längerfristig ausbleiben.

Ausweitung der Kurzarbeit und weitere Entschädigung bei Erwerbsausfällen

Für bisher nicht abgesicherte Bereiche wurden die Entschädigungen ausgeweitet. Arbeitgeberähnliche Angestellte (Inhaber von juristischen Personen) und Selbständigerwerbende, deren öffentlich zugänglicher Betrieb geschlossen werden musste, können Entschädigungen beantragen. Weiter nicht entschädigt werden Selbständige, deren Betrieb nicht geschlossen wurde, die aber aufgrund der Situation keine Kunden mehr haben. Hierfür muss es schnell eine Lösung geben.

Miet- und Pachtzinse

Die Aufwendungen für Miete und Pachtzinsen sind in der Regel ein grosser Posten bei einer Unternehmung. Ob es sich um einen Mangel handelt, wenn das Mietobjekt aufgrund der behördlichen Schliessung nicht benutzt werden kann, ist umstritten. Es zeichnen sich einige Tendenzen ab und viele Betriebe haben mittlerweile den Mangel bei ihrem Vermieter deponiert. Gleichzeitig krebsen die Vermieter und Eigentümerschaften zurück und sehen selbstverständlich keinen Mangel. Für uns ist wesentlich, dass die Schuldfrage nichts mit dem Mangel zu tun hat und das der Einzelfall betrachtet werden muss. Es ist nun ganz wichtig, dass beide Parteien miteinander reden und gemeinsam Lösungen finden, damit das Mietverhältnis weiterbestehen kann und sowohl für Mieter wie Vermieter die Situation tragbar ist. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Wir können keine Garantie für die Vollständigkeit und Gültigkeit der hier zur Verfügung gestellten Informationen gewähren. Die Angaben und Massnahmen ändern laufend und teilweise fehlt eine Rechtssprechung.

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Ihre AnsprechpersonRoger Schönenberger

Roger Schönenberger
Geschäftsführender Partner
Dipl. Treuhandexperte
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