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Das neue Aktienrecht: Risiken und Chancen für Ihre Statuten

Am 1. Januar 2023 traten infolge der Aktienrechtsrevision zahlreiche Neuerungen in Kraft, die sowohl auf bestehende wie auch auf neue Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Anwendung finden. Statuten und Reglemente müssen nach Art. 2 der Übergangsbestimmungen innerhalb von zwei Jahren an das neue Recht angepasst werden. Statutarische oder reglementarische Bestimmungen, die nicht mit dem neuen Recht vereinbar sind, bleiben noch bis maximal Ende 2024 gültig.


Angesichts der Tatsache, dass viele Statuten und Reglemente im Zuge der Aktienrechtsrevision nicht gesetzeskonforme Abschnitte enthalten dürften, ist es ratsam, vor Ablauf der Übergangsfrist eine Überprüfung durchführen zu lassen. Insbesondere Statuten, die über längere Zeit unverändert geblieben sind, dürften Widersprüche zum neuen Recht enthalten.

Wenngleich die Übergangsbestimmung von einer Pflicht zur Statutenanpassung spricht, besteht keine eigentliche Verpflichtung zur Statutenrevision. Trotzdem macht es Sinn, die Statuten und Reglemente dem neuen Recht anzupassen. Dadurch können einerseits Rechtsunsicherheiten (gilt noch was in den Statuten steht?) vermieden werden und andererseits besteht die Möglichkeit, von den neuen Regelungen profitieren zu können. Die Gesetzesrevision hat das bisherige Recht modernisiert, so dass Gesellschaften nun beispielsweise ihre Generalversammlungen flexibler – z.B. virtuell oder rein schriftlich – durchführen können.

Gerne offerieren wir Ihnen die Prüfung Ihrer Statuten und allfälligen Reglemente auf deren Gesetzeskonformität sowie eine Beratung hinsichtlich des neuen Aktienrechts für einen Pauschalpreis von CHF 300*. Die Beurkundung eventueller anschliessender Statutenrevisionen (öffentliche Urkunde über den diesbezüglichen Beschluss der Generalversammlung, beglaubigte Statuten und Handelsregisteranmeldung) können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit Dr. iur. Nando Stauffer von May ab CHF 650* offerieren.

*exklusive Mehrwertsteuer und Gebühren des Handelsregisters

Wir empfehlen Ihnen, die Aktienrechtsrevision als Anlass zu nehmen, die bisherigen Statuten sowie Reglemente auf deren Gesetzeskonformität zu überprüfen und allenfalls Anpassungen gleich vorzunehmen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich in einem unverbindlichen Vorgespräch.

Ihre Ansprechpersonen:

Grafik: Joel Imholz
Joel Imholz
Juristischer Mitarbeiter
imhj@schoebe.ch
031 950 88 48
Dr. iur. Nando Stauffer von May
Notar des Kantons Bern
stauffer@gbf-legal.ch
043 500 48 50