Änderungen 3. Säule ab 2025: Einkaufsmöglichkeiten zur Steueroptimierung
Ab dem Jahr 2025 wird es wie in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) möglich sein, Beitragslücken zu schliessen. Erste Einkäufe in die 3. Säule können diesbezüglich im 2026 für das Jahr 2025 getätigt werden. Inskünftig besteht für Versicherte die Möglichkeit, Beitragslücken bis zu 10 Jahren zurück auszugleichen und steuerlich in Abzug zu bringen. Einkäufe in die dritte Säule können vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden, sind jedoch jährlich auf CHF 7’258 beschränkt (maximaler regulärer Beitrag Stand 2025 bei unselbständiger Erwerbstätigkeit und Anschluss an eine Pensionskasse).
Bei allfälligen Einkäufen gilt folgendes vorgängig zu beachten:
- In einem Jahr können Lücken aus mehreren Jahren geschlossen werden.
- Einzelne Jahreslücken sind jedoch mit einem einmaligen Einkauf auszugleichen, wodurch eine Aufteilung auf mehrere Jahre nicht möglich ist.
- Für einen Einkauf muss ein AHV-pflichtiges Einkommen bestehen, dies sowohl im Jahr des Einkaufes, als auch im Jahr, wo die Lücke entstanden ist.
- Bevor eine Lücke aus den Vorjahren geschlossen werden kann, muss im Jahr des Einkaufes zunächst der ordentliche Jahresbeitrag für die Säule 3a einbezahlt werden.
- Die Einzahlungen sind limitiert auf den “kleinen Betrag” (CHF 7’258 Stand 2025).
- Sind bereits Altersleistungen aus der 3. Säule bezogen worden (möglich ab dem 60. Lebensjahr), können keine Einkäufe mehr getätigt werden. Bleibt man weiterhin erwerbstätig und bezieht keine Altersleistungen, können weiterhin die ordentlichen Beiträge sowie Einkäufe nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters getätigt werden.
- Die Versicherten müssen die geplanten Einkäufe bei ihrer Vorsorgeeinrichtung beantragen. Die Vorsorgeeinrichtung wird anschliessend die entsprechenden Voraussetzungen für den Einkauf prüfen.
Grundsätzlich ist die Einzahlung in die 2. und die 3. Säule interessant, da der Beitrag voll vom steuerbaren Entkommen in Abzug gebracht werden kann und Stand heute beim Bezug reduziert besteuert werden muss. Die neue Regelung kann sich beispielweise bei einem künftigen Lohnanstieg auszahlen. Im aktuellen Jahr wird auf die Einzahlung 3a verzichtet und im Folgejahr wird das Doppelte einbezahlt, um der Progression entgegen zu wirken.
Eine zusätzliche Steuerersparnis ist die Aufteilung der 3a-Gelder auf mehrere Konten, was weiterhin möglich ist. Wer anstelle einer einmaligen Auszahlung einzelne Konten auf mehrere Jahre verteilt, profitiert von einer geringeren Steuerbelastung. Voraussetzung dafür sind separate Konten, wobei die maximale Anzahl auf fünf begrenzt. Unter Berücksichtigung der Progression empfiehlt sich ein neues Konto ab ca. CHF 50’000.
Leider können Lücken vor 2025 nicht eingekauft werden und die administrativen Hürden für einen freiwilligen Einkauf sind nicht unbeachtlich. Gerne stehen wir Ihnen für eine Steueroptimierung zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Mandatsleiter Treuhand